ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) besteht darin, die Bedingungen für die Dienstleistungen der iBar Experience Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Dienstleister”) im Rahmen der iBar-Anwendung („App”) sowie die Dienstleistungen auf der Website www.ibar.ai/de („Web”) festzulegen. Die AGB regeln die Rechte und Pflichten des Dienstleisters und des Kunden.
Der sachliche Geltungsbereich dieser AGB umfasst daher die Nutzung der über die App und das Web verfügbaren Dienstleistungen („Dienstleistung” oder „Dienstleistungen”) sowie die damit verbundenen wesentlichen Bedingungen.
Der persönliche Geltungsbereich dieser AGB umfasst alle Kunden („Kunden”), die die vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
1 VERTRAGSPARTNER
1.1 Dienstleister:
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Firmenname: iBar Experience Gesellschaft mit beschränkter Haftung
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Sitz: 7800 Siklós, Petőfi Sándor Straße 3.
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Geschäftsstelle: 7800 Siklós, Külterület 015/19.
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Handelsregister-Nummer: 02 09 84938
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Steuernummer: 27342992-2-02
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AGB verfügbar unter: https://www.ibar.ai/de/terms-of-service
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Telefonnummer: +36 20 444 6737
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E-Mail: info@ibar.ai
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Vertreten durch: Dr. Boglárka Várkuti, Geschäftsführerin
1.2 Partner:
Der Dienstleister verkauft und bietet seine Dienstleistungen auch über Geschäftspartner („Partner”) an. Wenn der Kunde die Dienstleistungen über einen Partner beansprucht und/oder mit einem Partner einen Vertrag über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen abschließt, gelten die Bestimmungen dieser AGB nur insoweit, wie der Kunden und der Partner dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart haben.
1.3 Kunde:
Der Kunde ist jede natürliche oder juristische Person oder sonstige Organisation, die die Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder mit dem Dienstleister einen Vertrag über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen abschließt. Aufgrund der Art der Dienstleistungen kann der Kunde kein Verbraucher (eine natürliche Person, die außerhalb der Ausübung ihres Berufs, ihrer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit handelt; "Verbraucher"), sondern nur ein Unternehmen (eine Person, die in Ausübung ihres Berufs, ihrer selbständigen Tätigkeit oder ihres Unternehmens handelt; "Unternehmen") sein.
Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen oder mit Abschluss des Vertrags über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er als Unternehmen und nicht als Verbraucher handelt und den Vertrag mit dem Dienstleister als Unternehmen abschließt.
Der Dienstleister schließt keine Verträge über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen mit Verbrauchern ab und bietet die Dienstleistungen nicht für Verbraucher an.
Der Kunde teilt dem Dienstleister den Namen und die Kontaktdaten seines Vertreters in der Individualvereinbarung mit und verpflichtet sich, alle Änderungen in Bezug auf die benannte Person und/oder die Kontaktdaten unverzüglich dem Dienstleister mitzuteilen. Der Kunde entbindet den Dienstleister ausdrücklich von der Prüfung der tatsächlichen Vertretungsbefugnis der vom Kunden benannten Person.
Der Kunde erklärt und sichert zu, dass alle im Namen des Kunden abgegebenen Erklärungen von einer dazu berechtigten Person mit entsprechender (gesetzlicher, organisatorischer, auf Vollmacht beruhender oder sonstiger) Vertretungsbefugnis abgegeben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Bestellung von Dienstleistungen, den Abschluss, die Änderung, die Kündigung und/oder die Beendigung des Vertrags.
(Dienstleister und Kunde werden im Folgenden gemeinsam als „Parteien” bezeichnet.)
2 VERTRAGSVERHÄLTNIS ZWISCHEN DEN PARTEIEN
2.1 Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie-Beratung, Computerprogrammierung, Einzelhandel mit Peripheriegeräten und Software, Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsartikeln, Softwareveröffentlichung und Medienwerbung und/oder erbringt Dienstleistungen für den Kunden gemäß den in diesen AGB enthaltenen Bedingungen. Dazu gehören insbesondere Aufgaben im Bereich Softwareentwicklung, Betrieb und Dokumentation sowie andere IT Tätigkeiten, die unter die Kompetenz des Dienstleisters fallen („Aufgabe“ oder „Aufgaben“).
2.2 Wenn der Kunde die Dienstleistungen über einen Partner beansprucht, erhält der Dienstleister die für die Registrierung der Dienstleistung erforderlichen Daten vom Partner. Nach der Registrierung übermittelt der Dienstleister die für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlichen Daten per E-Mail an den Kunden.
2.3 Wenn der Kunde die Dienstleistung direkt beim Dienstleister beansprucht, erhält der Dienstleister die für die Registrierung der Dienstleistung erforderlichen Daten direkt vom Kunden. Anschließend übermittelt der Dienstleister die für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlichen Registrierungsdaten per E-Mail an den Kunden. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt mit dem Inhalt zustande, mit dem der Kunde die Dienstleistung beim Dienstleister beantragt hat, und gemäß den Bestimmungen dieser AGB. Abweichende Bedingungen, die vom Kunden beantragt werden, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Ohne eine solche ausdrückliche schriftliche Zustimmung kommt der Vertrag mit dem Inhalt dieser AGB zustande.
2.4 Mit der Bestellung der Dienstleistungen erklärt der Kunde , dass er die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen gelesen und akzeptiert hat. Mit der ersten Anmeldung in der App erklärt der Kunde durch Annahme dieser AGB, dass er die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen gelesen und akzeptiert hat. Darüber hinaus erklärt der Kunde durch konkludentes Verhalten, dass er die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen akzeptiert hat, insbesondere durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen sowie durch die Annahme und Bezahlung der für die Dienstleistungen ausgestellten Rechnungen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass das Schweigen des Kunden oder der Verzicht auf eine Handlung (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Inanspruchnahme der Dienstleistungen, Annahme und Bezahlung von Rechnungen) im Rahmen der Annahme der AGB ebenfalls als Annahmeerklärung gilt.
2.5 Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden besteht aus diesen AGB und der Individualvereinbarung („Einzelvertrag“), die die Daten der Parteien und die spezifischen Vertragsbedingungen enthält (die AGB und der Einzelvertrag werden zusammen als „Vertrag“ bezeichnet).
2.6 Der Dienstleister übermittelt den Vertrag (die AGB und den Einzelvertrag) nach Abschluss des Vertragsverhältnisses elektronisch (per E-Mail) an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, den übermittelten Vertrag unverzüglich zu prüfen und dem Dienstleister innerhalb von höchstens drei Arbeitstagen mitzuteilen, wenn er einen Fehler, einen Schreibfehler oder eine von der Vereinbarung der Parteien abweichende Bedingung feststellt. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Kunde durch die Annahme des übermittelten Vertrags und das Ausbleiben eines Widerspruchs innerhalb dieser Frist anerkennt und bestätigt, dass der Inhalt des Vertrags korrekt ist. In diesem Zusammenhang gilt das Schweigen des Kunden – als konkludentes Verhalten – ebenfalls als Annahmeerklärung.
2.7 Der Kunde entbindet den Dienstleister ausdrücklich von der Prüfung der Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der vom Kunden abgegebenen Zusicherungen und Erklärungen. Der Kunde übernimmt die vollständige und uneingeschränkte Haftung für Schäden und sonstige Verantwortlichkeiten, falls sich die vom Kunden abgegebenen Zusicherungen und Erklärungen nachträglich als unrichtig oder unwahr erweisen.
2.8 Die Parteien vereinbaren, dass der Dienstleister ausdrücklich berechtigt ist, diese AGB einseitig mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der geänderte Inhalt der neuen AGB wird vom Dienstleister am Tag des Inkrafttretens auf der Website veröffentlicht und an die im Vertrag festgelegte E-Mail-Adresse des Kunden übermittelt. Sollte eine wesentliche Bestimmung der neuen AGB den Kunden nachteilig betreffen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 20 Tagen nach dem Inkrafttreten der neuen AGB schriftlich mit Begründung zu kündigen.
3 RECHTE UND PFLICHTEN DES DIENSTLEISTERS
3.1 Der Dienstleister ist verpflichtet, die Aufgaben gemäß diesen AGB und den Anweisungen des Kunden auszuführen.
3.2 Der Dienstleister ist verpflichtet, den Kunden vor der Ausführung der Aufgabe über die möglichen Alternativen zu informieren, die geeignet sind, die vom Kunden festgelegten Ziele zu erreichen, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, seine Anforderungen klar zu definieren.
3.3 Der Dienstleister ist verpflichtet, seine Aufgaben mit hoher fachlicher Kompetenz zu erfüllen. Der Dienstleister ist berechtigt, die Leistung vorzeitig (vor der vereinbarten Frist) zu erbringen.
3.4 Die Parteien stellen fest, dass der Dienstleister bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten berechtigt ist, Subunternehmer und andere Erfüllungsgehilfen (vom Dienstleister beauftragte Subunternehmer, Mitarbeiter und andere Erfüllungsgehilfen, zusammen „Erfüllungsgehilfen”) einzusetzen. Die Parteien schließen jedoch ausdrücklich die Haftung des Dienstleisters für das Verhalten und die Tätigkeit dieser Erfüllungsgehilfen aus.
3.5 Falls während der Erfüllung der Aufgabe eine Situation eintritt, die die Erfüllung durch den Dienstleister behindert, ist der Dienstleister verpflichtet, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren.
3.6 Falls der Dienstleister die Aufgabe oder einen Teil davon – auch nur vorübergehend – am Standort des Kunden, oder am Standort eines Kunden oder eines anderen Vertragspartners des Kunden ausführt, ist der Dienstleister verpflichtet, alle diesbezüglichen Vorschriften und Richtlinien uneingeschränkt einzuhalten und seine Tätigkeit entsprechend auszuführen. Darüber hinaus ist der Dienstleister verpflichtet, jeglichen Schaden, der durch die Nichteinhaltung dieser Vorschriften entsteht, dem betroffenen Dritten zu ersetzen.
3.7 Der Kunde erklärt ausdrücklich sein Einverständnis damit, dass der Dienstleister nach eigenem Ermessen:
a) die Rechnungen gemäß § 259 Absatz 5 des ungarischen Mehrwertsteuergesetzes von 2007 („MwSt.-Gesetz”) als elektronische Rechnung („Elektronische Rechnung”) ausstellt und per E-Mail an die in der Individualvereinbarung angegebene E-Mail-Adresse des Kunden sendet; oder
b) die Rechnungen als „traditionelle” Rechnung („Rechnung”) ausstellt und entweder per Post oder als Kopie per E-Mail an die in der Individualvereinbarung festgelegte Postanschrift oder E-Mail-Adresse des Kunden sendet.
3.8 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die elektronische Übermittlung der originalen elektronischen Rechnung oder der Kopie der Rechnung an die E-Mail-Adresse des Kunden als Zustellung der Rechnung an den Kunden gilt.
3.9 Der Dienstleister erklärt und gewährleistet gemäß diesen AGB, dass er über die für die fehlerfreie Erfüllung der Aufgabe erforderlichen hohen Fachkenntnisse, Qualifikationen und technischen Mittel verfügt – ausgenommen der vom Kunden bereitzustellenden Mittel, Software und sonstigen infrastrukturellen Voraussetzungen – und dass er diese rechtmäßig verwendet und anwenden kann.
3.10 Unbeschadet der Gültigkeit der Bestimmungen des Kapitels 8 "Urheber-, Nutzungs- und sonstige Rechte" haftet der Dienstleister in vollem Umfang für alle Computerprogramme, die dem Besteller während der Laufzeit des Vertrags geliefert werden. Der Kunde erkennt an, dass er hinsichtlich der folgenden Hardware-Geräte die folgenden Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Dienstleister geltend machen kann: iBar-Getränkewaage, Küchenwaage und XL-Waage mit einem einjährigen Austauschrecht ab Übergabe. Darüber hinaus übernimmt der Dienstleister keine weiteren Gewährleistungs- und/oder Garantiepflichten für die vom Dienstleister an den Kunden bereitgestellten Hardware-Geräte, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich anders vereinbart.
3.11 Der Dienstleister stellt die Dienstleistungen über die von ihm bereitgestellten „Cloud-basierten” Ressourcen bereit. Der Dienstleister gewährleistet eine Verfügbarkeit der Dienstleistungen von 99 % pro Jahr (gemessen auf Jahresbasis). Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden geplante Wartungszeiten und die Nichtverfügbarkeit einzelner Teilfunktionen nicht als Ausfälle gewertet.
3.12 Der Dienstleister ist verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen kontinuierlich verfügbar sind. Die Parteien vereinbaren jedoch, dass der Dienstleister keine Haftung für Ausfälle übernimmt, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Ausfälle aufgrund von Netzwerkproblemen, Informationsverluste, Überlastung, Betriebsstörungen durch Dritte oder Bedienungsfehler).
3.13 Die Parteien vereinbaren, dass der Dienstleister nicht für die Funktionsfähigkeit, die Kompatibilität und/oder die zukünftige Integrationsfähigkeit von externen Systemen, Anwendungen und/oder Dienstleistungen haftet, die vom Kunden oder von Dritten entwickelt oder betrieben werden und mit den Dienstleistungen interagieren oder integriert werden. Die Verfügbarkeitszeit der Dienstleistungen wird nicht durch Ausfallzeiten beeinträchtigt, die durch externe Systeme, Anwendungen und/oder Dienstleistungen des Kunden oder Dritter verursacht werden, auch wenn die betreffende Anwendung oder die betreffende Dienstleistung dem Kunden vom Dienstleister angeboten wurde.
3.14 Die Parteien vereinbaren, dass der Dienstleister nicht für Schäden haftet, die durch Ausfälle der Dienstleistungen (bei geplanten und ungeplanten Ausfällen) entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Schäden am Gegenstand der Dienstleistung, sonstige Schäden am Vermögen des Kunden, entgangene wirtschaftliche Vorteile oder Folgeschäden. Die vom Dienstleister angegebene Verfügbarkeit wird auf Jahresbasis (für einen Zeitraum von einem Jahr) überprüft, und Ausfälle, die auf Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind, werden nicht berücksichtigt. Die angegebene Verfügbarkeit bezieht sich ausschließlich auf die systematische Nutzung der Dienstleistungen.
3.15 Der Kunde akzeptiert, dass der Dienstleister bei Bedarf an jedem Tag der Woche zwischen 1:00 Uhr und 3:00 Uhr morgens ohne vorherige Ankündigung Wartungsarbeiten durchführen kann, wodurch die Dienstleistungen teilweise oder vollständig nicht verfügbar sein können. Diese Zeiträume werden nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit einbezogen.
4 RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäße Leistung des Dienstleisters abzunehmen und die für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen ausgestellten Rechnungen fristgerecht zu begleichen. Aufgrund der Bereitstellungspflicht des Dienstleisters gilt die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden auch dann als erfolgt, wenn der Kunde während der Laufzeit des Vertrags die vom Dienstleister bereitgestellten Dienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich nicht in Anspruch nimmt – sei es aufgrund einer eigenen Entscheidung oder aus einem anderen Grund, der nicht im Verantwortungsbereich des Dienstleisters liegt. Die Parteien stellen ausdrücklich fest, dass die Ausstellung einer Rechnung durch den Dienstleister keine vorherige Bestätigung der Erfüllung oder die Ausstellung einer formellen Leistungsbestätigung durch den Kunden erfordert. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Kunde die ordnungsgemäße Erfüllung des Dienstleisters für den betreffenden Monat („Abrechnungsmonat”) als akzeptiert betrachtet, wenn der Kunde dem Dienstleister bis zum fünften Tag des betreffenden Monats keine gegenteilige Erklärung übermittelt. In diesem Zusammenhang gilt das Schweigen des Kunden – als konkludentes Verhalten – ebenfalls als Annahmeerklärung.
4.2 Nach der Bestellung ist der Kunde verpflichtet, dem Dienstleister unverzüglich alle für die Erfüllung der Aufgabe erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, um die Erfüllung durch den Dienstleister zu erleichtern. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung des Dienstleisters Konsultationen mit dem Dienstleister durchzuführen und alle für die Erfüllung der Aufgabe erforderlichen Maßnahmen vollständig und ordnungsgemäß auszuführen. Im Falle einer Verzögerung bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen verlängert sich die dem Dienstleister für die Erfüllung der Aufgabe zur Verfügung stehende Frist um die Dauer der Verzögerung.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen auf Seiten des Kunden erforderlichen Bedingungen bereitzustellen (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Internetzugang; Mobiltelefon, auf dem die App des Dienstleisters ausgeführt werden kann; Stromversorgung usw.). Falls die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren, ist der Kunde verpflichtet, dem Dienstleister die für die Vertragserfüllung erforderlichen technischen und sonstigen infrastrukturellen Voraussetzungen bereitzustellen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich über alle Umstände, Störungen oder Hindernisse zu informieren, die die Erfüllung der Aufgabe beeinträchtigen könnten.
5 VERTRAGSABSCHLUSS
5.1 Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt – sofern die Parteien in der Individualvereinbarung nichts anderes festgelegt haben – dann zustande, wenn der Kunde das Angebot des Dienstleisters annimmt oder der Dienstleister das Angebot des Kunden annimmt. Die Parteien können ihre Absicht, einen Vertrag abzuschließen, auch auf elektronischem Wege (per E-Mail) erklären. Auch ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung kommt der Vertrag zustande, wenn die Parteien durch konkludentes Verhalten eine Willenserklärung abgeben (Angebot bzw. Annahmeerklärung). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags ist in Abschnitt 12.1 festgelegt.
6 VERTRAGSERFÜLLUNG
6.1 Der Dienstleister ist verpflichtet, die bestellte Dienstleistung nach Möglichkeit so schnell wie möglich an den Kunden zu übergeben. Der Dienstleister haftet nicht für Verzögerungen, die durch eine verspätete Bereitstellung der für die Registrierung (Ausübung) der Dienstleistung erforderlichen Daten entstehen.
6.2 Die Parteien stellen fest, dass der Kunde im Falle einer mangelhaften Leistung des Dienstleisters eine Fehlerliste per E-Mail (an info@ibar.ai) an den Dienstleister übermittelt. Der Dienstleister ist verpflichtet, unverzüglich mit der Behebung der Fehler zu beginnen. Nach Kenntnisnahme der Fehler vereinbaren die Parteien schriftlich eine Frist von mindestens 7 Tagen für die Behebung der Fehler. Nach erfolgreicher Behebung der Fehler bestätigt der Kunde die Behebung schriftlich (einschließlich per E-Mail).
6.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Zugriff auf die in der Cloud gespeicherten Bestandsdaten, die der Dienstleister einem Partner zur Verfügung stellt, durch die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Partner geregelt wird. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.
6.4 Nach Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung für die Bestandsdaten und ist nicht verpflichtet, diese zu speichern. Auf Anfrage wird der Dienstleister diese Daten innerhalb von 30 Tagen löschen.
7 DIE VERGÜTUNG DES DIENSTLEITERS
7.1 Die vom Kunden an den Dienstleister zu zahlende Vergütung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung und die Verfügbarkeit des Dienstleisters ("Mietgebühr") beträgt 69 EUR + MwSt./Monat/pro Gastrobetrieb oder Einheit im Falle des Stand-Pakets (mit 3 Lagern, bei weiteren Lagern + 9,9 EUR + MwSt. bis zu 6 Lagern, ab dem 7. Lager nach individueller Preisgestaltung), 99 EUR + MwSt./Monat/pro Gastrobetrieb im Falle des Bestandsverwaltungs-Pakets und im Falle des VIP-Pakets nach individueller Preisgestaltung. Die folgenden Ermäßigungen gelten für mehr als ein Gastrobetrieb: Für das zweite Geschäft 10% auf den Softwarepreis, 5% auf den Hardwarepreis, für das dritte Geschäft 15% auf den Softwarepreis, 8% auf den Hardwarepreis und für das fünfte Geschäft 25% auf den Softwarepreis, 12% auf den Hardwarepreis. Der Service kann auch auf jährlicher Basis angefordert werden, in diesem Fall entspricht die Mietgebühr wie zehn einzelne Monate.
Der einmalige Kaufpreis der iBar-Getränkewaage beträgt 49 EUR + MwSt., der einmalige Kaufpreis der iBar-Küchenwaage beträgt 69 EUR + MwSt., der einmalige Kaufpreis der iBar-XL-Waage beträgt 109 EUR + MwSt., wobei diese bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Dienstleisters verbleiben, unabhängig vom Zeitpunkt der Lieferung (Inbesitznahme). Der Inhalt jedes Pakets (Liste der im Rahmen des Pakets erbrachten Leistungen) und die Daten (Spezifikationen) jeder Waage sind im Internet unter https://www.ibar.ai/arak verfügbar. Der Dienstleister kann dem Kunden eine Versandkostenpauschale in Rechnung stellen, muss den Kunden jedoch in jedem Fall vorab in geeigneter Weise (sowohl telefonisch als auch per E-Mail) darüber informieren und sicherstellen, dass der Kunde mit der vom Dienstleister angebotenen Versandkostenpauschale einverstanden ist und diese akzeptiert. Wenn der Kunde die Dienstleistung des Dienstleisters für mehr als einen Gastronomiebetrieb oder eine Einheit in Anspruch nimmt, hat der Kunde das Recht, ein individuelles Angebot anzufordern, das die in diesen AGB festgelegten Gebühren und Bedingungen ersetzt und die nicht in diesen AGB enthaltenen Bedingungen ergänzt.
7.2 Der Kunde kann sich für die Dienstleistung über die ihm zugesandte Registrierungs-E-Mail registrieren, und die Miete der Dienstleistung (die Erfüllungsverpflichtung des Dienstleisters) beginnt mit dem Inkrafttreten des Vertrags gemäß Punkt 12.1.
7.3 Die "Abrechnungsperiode" bezeichnet den Zeitraum, für den die Mietgebühr in einer Summe in Rechnung gestellt wird bzw. gestellt werden kann; die Abrechnungsperiode kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein (siehe auch Punkt 12.1). Bei monatlicher Abrechnung stellt der Dienstleister die Rechnung für die Mietgebühr bis zum achten Tag des Folgemonats aus, also nachträglich. Bei der vierteljährlichen, halbjährlicher und jährlicher Abrechnungsperiode wird die Rechnung zu Beginn der Abrechnungsperiode ausgestellt.
7.4 Die Parteien vereinbaren, dass der Dienstleister im Falle einer verspäteten Zahlung der fälligen Gebühren ohne vorherige Ankündigung die Nutzung der Dienstleistung einschränken - oder deren Betrieb einstellen - und die Einschränkung so lange aufrechterhalten kann, bis der Kunde die ausstehenden Gebühren vollständig beglichen hat.
7.5 Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Parteien eine Abrechnungsperiode von mehr als einem Monat vereinbart haben. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten des Vertrags gemäß Punkt 12.1 durch schriftliche Erklärung unter Zahlung einer Stornogebühr ("Rücktrittsgebühr") zurücktreten. Die Rücktrittsgebühr entspricht 20 % der gesamten für die Abrechnungsperiode zu zahlenden Mietgebühr und 100 % der Hardware-Gebühr. Wenn der Kunde die Hardware in einwandfreiem Zustand und auf eigene Kosten zurückgibt, beträgt die Rücktrittsgebühr 20 % der Mietgebühr ohne Hardware-Gebühr. Im Falle eines Rücktritts wird die ursprüngliche Rechnung storniert und eine neue Rechnung über die Rücktrittsgebühr ausgestellt.
7.6 Der Dienstleister ist berechtigt, dem Kunden eine kostenlose Testphase (künftige Bezeichnung "Testphase") zu gewähren, wenn die Parteien dies vereinbart haben. Die Testphase dauert höchstens vier Wochen, in denen der Dienstleister die Nutzung des Bestandsverwaltungs-Pakets und einer Waage kostenlos ermöglicht. Die Testphase beginnt am Tag, an dem der Vertrag gemäß Klausel 12.1(a) in Kraft tritt.
7.7 Während der Testphase besteht bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden. Die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag automatisch als unbefristeter Vertrag mit monatlicher Abrechnungsperiode fortgesetzt wird, wenn der Kunde den Vertrag während der Testphase nicht kündigt. Der Kunde hat jedoch jederzeit während der Testphase das Recht, den Vertrag schriftlich und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen und gleichzeitig die erhaltene Getränkewaage und/oder das andere Hardware-Gerät innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen auf eigene Kosten an den Dienstleister zurückzusenden.
7.8 Wenn der Kunde den Vertrag während der Testphase nicht kündigt, wird das Vertragsverhältnis ab dem Tag nach dem Ende der Testphase als unbefristeter Vertrag fortgesetzt, sofern der Kunde während der Testphase nichts anderes erklärt hat:
(a) der Kunde das Warenannahmepaket weiter nutzt und den Mietgebühr dafür für die Zeit nach dem Testzeitraum zahlt,
(b) im Rahmen des monatlichen Abrechnungszeitraums, und
(c) der Kunde die ihm bereits während des Testzeitraums kostenlos zur Verfügung gestellte Getränkewaage kauft. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass, wenn der Vertrag vom Kunden während der Testphase nicht gekündigt wird, der Kunde hiermit bestätigt, dass der Vertrag ab dem Tag nach der Testphase als unbefristeter Vertrag mit einer monatlichen Abrechnungsperiode zwischen den Parteien, wie in dieser Klausel dargelegt, fortgesetzt (verlängert) wird: In diesem Zusammenhang gilt das Schweigen des Kunden als konkludente Willenserklärung.
7.9 Möchte der Kunde nach der Probezeit ein anderes Paket und/oder einen anderen Abrechnungszeitraum nutzen und/oder eine andere Art von Guthaben beim Dienstleister erwerben als die in Artikel 7.8 beschriebene, muss der Kunde den Dienstleister bis zum letzten Tag der Probezeit davon in Kenntnis setzen: In diesem Fall ändern die Parteien den Vertrag entsprechend seinem Wunsch. Wünscht der Kunde nach Ablauf der Probezeit eine Änderung des Vertrages, so vereinbaren die Parteien die Änderung. Wünscht der Kunde eine andere Waage, so hat er die während des Probezeitraums benutzte Getränkewaage innerhalb von sieben Tagen auf eigene Kosten an den Dienstleister zurückzugeben und haftet für alle Schäden an der Getränkewaage, die über den Schaden hinausgehen, der sich aus der normalen Nutzung für den vorgesehenen Zweck ergibt.
7.10 Hat der Kunde den Vertrag nach Ablauf der Probezeit nicht gekündigt, ist der Dienstleister berechtigt, dem Kunden die vertraglichen Mietgebühr für den Zeitraum nach der Probezeit und/oder den/die vom Kunden erworbenen Restbetrag/e ohne weitere Ankündigung in Rechnung zu stellen.
8 URHEBER-, NUTZUNGS- UND SONSTIGE RECHTE
8.1 Die Parteien halten fest, dass der Kunde im Zusammenhang mit der von dem Dienstleister im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Softwarenutzung sowie im Zusammenhang mit den im Rahmen der Vertragserfüllung übergebenen Geräten nur gemäß den Bestimmungen des Vertrags, in der dort festgelegten Art und Weise und im dort bestimmten Umfang das Recht zur Nutzung und/oder im Falle von Hardwaregeräten das Recht zum Besitz oder Eigentum erwirbt.
8.2 Die Parteien vereinbaren, dass der Dienstleister die Urheberrechte an der Dienstleistung (an der dem Kunden im Rahmen dieser Dienstleistung bereitgestellten Software und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken) für sich behält, mit der Maßgabe, dass der Kunde diese urheberrechtlich geschützten Werke während der Vertragslaufzeit in einer dem Vertragszweck entsprechenden Art und Weise und im dafür erforderlichen Umfang ordnungsgemäß nutzen darf.
8.3 Der Kunde darf die im Rahmen des Vertrags erhaltenen Nutzungs- und sonstigen Rechte nur selbst ausüben und diese Rechte nicht an Dritte weitergeben oder deren Ausübung Dritten gestatten.
9 REGELN FÜR DIE KOMMUNIKATION ZWISCHEN DEN PARTEIEN
9.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister zur Gewährleistung einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit an jedem Arbeitstag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr (CEST/CET) unter der Telefonnummer +36 20 444 6737 persönliche, telefonische Unterstützung leistet. Außerhalb dieser Zeiten kann sich der Kunde mit eventuellen Fragen oder Problemen per E-Mail an den Dienstleister unter der Adresse info@ibar.ai wenden.
9.2 Die vom Kunden an den Dienstleister übermittelten Daten enthalten die Kontaktdaten der für die Kommunikation zuständigen Personen seitens des Kunden. Die Kontaktdaten des Dienstleisters (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) werden in der an den Kunden gesendeten E-Mail oder im Vertrag angegeben („Kontaktpersonen“). Der Kunde teilt die Kontaktdaten der benannten Kontaktperson im individuellen Vertrag mit dem Dienstleister mit und verpflichtet sich, jede Änderung der Kontaktperson und/oder deren Kontaktdaten unverzüglich durch eine E-Mail-Benachrichtigung dem Dienstleister mitzuteilen.
9.3 Die Parteien erklären und garantieren, dass die benannten Kontaktpersonen über die entsprechende Vollmacht für die Zusammenarbeit und Kommunikation im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung verfügen. Die Parteien vereinbaren, dass sie sich im Zusammenhang mit den im Rahmen der Dienstleistung durchgeführten Arbeiten direkt an die benannte Kontaktperson oder den benannten Mitarbeiter wenden.
9.4 Die Parteien erklären und garantieren, dass sie der jeweils anderen Partei genaue und aktuelle Informationen zu ihren Kontaktadressen, insbesondere zu ihren E-Mail-Adressen und Postanschriften (Zustellungsadressen), zur Verfügung stellen. Die Parteien sind verpflichtet, die andere Partei im Falle einer Änderung der für die Kommunikation zwischen den Parteien verwendeten Kontaktdaten im Voraus oder im Falle einer unerwarteten Änderung unverzüglich schriftlich (per E-Mail) zu benachrichtigen.
9.5 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass Briefe (Dokumente) am Tag des ersten Zustellversuchs als zugestellt gelten:
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Briefe, die im Falle der Zustellung durch einen Postdienstleister mit dem Vermerk „nicht abgeholt“, „Annahme verweigert“, „verzogen“ oder „unbekannt“ an den Absender zurückgesandt werden; und/oder
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Briefe, deren Zustellung aus einem anderen, dem Empfänger zuzurechnenden Grund fehlgeschlagen ist.
9.6 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass sie hauptsächlich auf elektronischem Wege (per E-Mail) miteinander kommunizieren und dass die an die im Vertrag festgelegte Firmen-, Rechnungs- oder Kontakt-E-Mail-Adresse der Partei gesendeten Briefe (Dokumente, Rechnungen, Rechnungsduplikate) als zugestellt gelten. Elektronisch gesendete Briefe (Dokumente, Rechnungen) gelten als zugestellt (übermittelt), wenn sie dem Adressaten zur Verfügung stehen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass auf elektronischem Wege versandte Briefe (Dokumente, Rechnungen) zum Zeitpunkt des Versands als zugestellt gelten, wenn die Zustellung aus einem dem Empfänger zuzurechnenden Grund fehlgeschlagen ist.
9.7 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass auch eine einfache E-Mail, die keine qualifizierte elektronische Signatur und/oder keinen Zeitstempel trägt, für die Zwecke der Kommunikation zwischen ihnen als Schriftform gilt.
9.8 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass, wenn eine an die im Vertrag festgelegte Kontakt-E-Mail-Adresse einer Partei gesendete E-Mail von der im Vertrag festgelegten Kontakt-E-Mail-Adresse der anderen Partei innerhalb von drei Arbeitstagen nicht beantwortet wird, der Inhalt der empfangenen E-Mail als von der Partei akzeptiert gilt.
9.9 Der Kunde erklärt und garantiert, dass die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse seine eigene ist, dass er auf diese zugreifen kann, sie regelmäßig liest und dass kein unbefugter Dritter darauf zugreifen kann.
10 DATENSCHUTZ
10.1 Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde dem Dienstleister personenbezogene Daten („personenbezogene Daten“), die vom Kunden verarbeitet werden, zur Verfügung stellt, wenn der Dienstleister diese während der Laufzeit der Dienstleistung verwenden muss. Die übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Dienstleister gemäß den Anweisungen oder Aufträgen des Kunden verarbeitet, wobei die Parteien vereinbaren, dass der Dienstleister als Datenverarbeiter im Sinne von § 3 Absatz 18 des Gesetzes Nr. CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit („Datenschutzgesetz“) gilt, während der Kunde der Datenverantwortliche im Sinne von § 3 Absatz 9 des Datenschutzgesetzes ist.
10.2 Der Dienstleister ist ausschließlich berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erfüllung der Aufgabe zu verwenden. Der Dienstleister darf daher über die personenbezogenen Daten nicht verfügen, keine Entscheidungen darüber treffen, keine Kopien davon anfertigen (außer im Rahmen von Sicherheitsbackups) und diese nicht zu geschäftlichen oder anderen Zwecken an Dritte weitergeben – es sei denn, der Dienstleister ist durch Gesetz oder behördliches Verfahren dazu verpflichtet. Von den in diesem Abschnitt enthaltenen Bestimmungen darf der Dienstleister nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden abweichen.
10.3 Der Dienstleister ist verpflichtet, sicherzustellen, dass jede von ihm zur Datenverarbeitung berechtigte Person zur Geheimhaltung verpflichtet wird. Darüber hinaus ist der Dienstleister verpflichtet, interne Vorschriften für seinen Betrieb zu verabschieden und umzusetzen, die gewährleisten, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten haben.
10.4 Der Dienstleister ist verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten gewährleisten und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates („DSGVO“) entsprechen. Diese Maßnahmen müssen die Rechte der betroffenen natürlichen Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten schützen und die personenbezogenen Daten vor unbefugter und rechtswidriger Verarbeitung sowie vor Verlust, Löschung oder Beschädigung schützen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Bereitstellung eines Sicherheitsniveaus, das unter Berücksichtigung der technischen Standards und der Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten als angemessen gilt.
10.5 Im Falle eines Datenschutzvorfalls im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten – einschließlich der Beschädigung, Zerstörung, des Verlusts oder der Änderung personenbezogener Daten – ist der Dienstleister verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt des Vorfalls zu benachrichtigen. Im Falle eines Datenschutzvorfalls ist der Dienstleister verpflichtet, den Kunden bei der Meldung an die Aufsichtsbehörde und bei der Benachrichtigung der betroffenen Personen zu unterstützen, es sei denn, der Datenschutzvorfall beeinträchtigt voraussichtlich nicht die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf den Datenschutz.
10.6 Mit der Annahme dieser AGB und dem Abschluss des Vertrags erklärt und garantiert der Kunden , dass die vom Kunden an den Dienstleister übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig verarbeitet werden, mit der Zustimmung der betroffenen Personen oder auf einer anderen geeigneten Rechtsgrundlage, und dass diese rechtmäßig an den Dienstleister übermittelt werden. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister jeden Schaden (einschließlich insbesondere der aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen verhängten Geldbußen) zu ersetzen, der dem Dienstleister aufgrund eines Verstoßes gegen die in diesem Abschnitt enthaltenen Garantien entsteht.
10.7 Der Dienstleister ist verpflichtet, die übermittelten oder auf andere Weise in seinen Besitz gelangten personenbezogenen Daten innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Eingang eines entsprechenden schriftlichen Antrags des Kunden zu vernichten und dem Kunden auf dessen schriftlichen Antrag hin eine gültige Erklärung (in elektronischer oder gedruckter Form) über die Vernichtung auszustellen. Dies kann auch automatisch und durch ein unterstützendes System erfolgen. Der Dienstleister ist verpflichtet, auch dann gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zu handeln, wenn die Aufgabe abgeschlossen ist und es keinen angemessenen Grund mehr für die Speicherung der damit verbundenen personenbezogenen Daten gibt. Der Kunde stimmt zu, dass der Dienstleister die personenbezogenen Daten gemäß diesem Abschnitt vernichtet.
10.8 In Bezug auf die personenbezogenen Daten, die vom Kunden übermittelt werden und für die der Dienstleister als Verantwortlicher gilt, ist der Dienstleister verpflichtet, gemäß der auf seiner Website veröffentlichten Datenschutzerklärung zu handeln. Der Kunde akzeptiert den Inhalt der Datenschutzerklärung vor der Anmeldung in der App.
11 VERTRAULICHKEIT
11.1 Vertrauliche Daten („Vertrauliche Daten“) im Sinne dieser AGB sind alle Tatsachen, Informationen, Lösungen oder sonstigen Daten (einschließlich der daraus gezogenen Schlussfolgerungen), in welcher Form auch immer, die einer Partei bei der Erfüllung des Vertrags oder der Dienstleistungen bekannt werden und die sich auf die wirtschaftlichen Tätigkeiten der anderen Partei, ihrer Tochtergesellschaften und ihrer direkt verbundenen Geschäftspartner beziehen. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Know-how, geistiges Eigentum, Verhaltenskodizes, informationstechnische und physische Zugangskontrolldaten (BeKunden namen und Passwörter), Geschäfts- oder Betriebsverfahren und -methoden, Pläne und Spezifikationen, sonstige Software und Datenbanken sowie sonstiges geistiges Eigentum, Ideen und in Vorbereitung befindliche Projekte.
11.2 Daten, die öffentlich bekannt oder der Öffentlichkeit im jeweiligen Anwendungsbereich unmittelbar zugänglich sind, sind keine vertraulichen Daten.
11.3 Sowohl der Dienstleiter als auch der Kunde verpflichten sich bedingungslos und unwiderruflich, die vertraulichen Informationen nicht an die Öffentlichkeit oder an Dritte weiterzugeben und die vertraulichen Informationen ohne zeitliche Begrenzung vertraulich zu behandeln und alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wahrung der Vertraulichkeit erforderlich sind.
11.4 Die Parteien haften in vollem Umfang für Schäden, die durch die Verletzung dieser Verpflichtung entstehen. Die Parteien informieren ihre jeweiligen Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Vermittler in geeigneter Weise über ihre Verpflichtungen aus dieser Klausel.
11.5 Der Dienstleister darf den Kunden als Referenz angeben.
11.6 Die Vertraulichkeit erstreckt sich nicht auf die Offenlegung von Daten, die von öffentlichem Interesse sind, und auf die gesetzlichen Informations- und Auskunftspflichten über Daten von öffentlichem Interesse.
12 GELTUNGSDAUER UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS
12.1 Der Vertrag tritt an folgendem Tag in Kraft:
a) Im Falle einer Testphase: das Datum des Versands des Einzelvertrags gemäß Klausel 2.6 des Vertrags, wie in Klausel 7.6 dargelegt, vorausgesetzt, dass der Vertrag nach der Testphase in Kraft bleibt, wenn die Parteien ihn nicht während der Testphase kündigen
b) In anderen Fällen (wenn keine Testphase vereint wurde): auch das Datum der Übermittlung des Vertrags gemäß Klausel 2.6 des Vertrags; oder
c) Wenn dieser Zeitpunkt von den unter a) und b) genannten Zeitpunkten abweicht: an dem Tag, auf den sich die Parteien geeinigt haben.
Der Vertrag wird zwischen den Parteien bei monatlichen, vierteljährlichen und halbjährlichen Abrechnungszeiträumen auf unbestimmte Zeit und bei jährlichen Abrechnungszeiträumen für eine feste Dauer von einem Jahr geschlossen. Der „Abrechnungszeitraum“ ist der Zeitraum, für den der Dienstleister die Mietgebühr in einer Pauschale in Rechnung stellt oder stellen kann.
12.2 Im Falle einer Testphase beginnt der Vertrag mit dem Beginn der Testphase und bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, sofern die Parteien oder der Kunden nichts anderes vereinbaren. Während der Testphase ist der Kunde nicht verpflichtet, die Mietgebühr zu zahlen, und für den darauf folgenden Zeitraum - sofern der Kunde während der Testphase nicht einseitig etwas anderes vereinbart; oder sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren - wird zwischen den Parteien ein unbefristeter Vertrag für den Zeitraum nach der Testphase mit monatlicher Abrechnung geschlossen. Im Falle einer Testphase informiert der Dienstleister den Kunden vor Beginn der Mietzahlungspflicht schriftlich (elektronisch).
12.3 Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag durch ordentliche schriftliche Kündigung zum Ende des Abrechnungszeitraums zu kündigen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass auch der Abrechnungszeitraum ein Zeitraum ist, für den die Parteien das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags ausschließen; der Vertrag kann nur zum Ende des Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden.
12.4 Das Recht des Kunden auf Rücktritt (Widerruf) ist in Abschnitt 7.5 der AGB geregelt.
12.5 Der zwischen dem Dienstleister und dem Kunden geschlossene Vertrag endet im Falle der Auflösung einer der Parteien ohne Rechtsnachfolge.
12.6 Die Parteien vereinbaren, dass die Beendigung des Vertrags insbesondere die Bestimmungen der Abschnitte 8 (Urheberrechte), 10 (Datenschutz) und 11 (Vertraulichkeit) der AGB nicht berührt; diese Bestimmungen bleiben unabhängig von der Beendigung der Dienstleistung weiterhin in Kraft.
13 HÖHERE GEWALT
13.1 Wenn die Ausübung der Rechte oder die Erfüllung der Pflichten einer der Parteien durch höhere Gewalt oder durch das Verhalten der anderen Partei oder durch ein Ereignis, das in deren Verantwortungsbereich fällt, verzögert oder verhindert wird, so stellt dies einen Entschuldigungsgrund für die nicht vertragsgemäße Erfüllung der Partei dar.
Die Partei ist nicht von den Folgen der Nichterfüllung oder der nicht vertragsgemäßen Erfüllung befreit, wenn die Nichterfüllung oder die nicht vertragsgemäße Erfüllung zwar auf außergewöhnliche, unvorhersehbare und außerhalb ihres Kontrollbereichs liegende Umstände zurückzuführen ist, die Erfüllung jedoch dadurch nicht unmöglich, sondern lediglich behindert oder erschwert wurde. Die Verzögerung im Verhältnis zur Behinderung gilt jedoch als gerechtfertigt.
13.2 Die Parteien verstehen unter „Höhere Gewalt“ solche – außerhalb ihres Kontrollbereichs liegende und unabwendbare – Ereignisse, die die Erfüllung des Vertrags verhindern oder unmöglich machen. Solche Ereignisse sind insbesondere: behördliche Maßnahmen, Streik, Krieg, Handlungen eines öffentlichen Feindes, Terrorakte, revolutionäre Handlungen, Unruhen, Blockaden, Epidemien, Erdrutsch, Feuer, Sturm, Hochwasser, Erdbeben, Explosionen, Überschwemmungen, Wasserschäden, Sturmschäden, unüberwindbarer Frost, außergewöhnliche Wetterbedingungen, elektrolytische oder chemische Prozesse, ungewöhnliche Verkehrsverzögerungen oder ähnliche, außerhalb der Kontrolle der Parteien liegende und unabwendbare Ereignisse. Im Rahmen dieses Vertrags erklären die Parteien ausdrücklich, dass die folgenden Ereignisse ebenfalls unter den Begriff der Höheren Gewalt fallen: erhebliche Internetausfälle, Serverausfälle, Stromausfälle, Ausfälle in internationalen Telekommunikationsnetzen, die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Dienstleisters behindern oder unmöglich machen.
13.3 Eine Berufung auf höhere Gewalt berechtigt nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Wird die Erfüllung des Vertrags jedoch endgültig unmöglich, endet der Vertrag.
14 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
14.1 Die Parteien und deren Vertreter erklären, dass ihre Vertragsfähigkeit nicht eingeschränkt ist, dass sie nicht Gegenstand eines Liquidations-, Abwicklungs- oder Insolvenzverfahrens sind und dass für die Gültigkeit ihrer Willenserklärungen keine Zustimmung Dritter erforderlich ist. Die Vertreter sind berechtigt, im Namen der Parteien rechtswirksame Erklärungen abzugeben.
14.2 Die Parteien vereinbaren alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, einvernehmlich, gütlich und außergerichtlich zu regeln. Sollten die Verhandlungen nicht erfolgreich sein, unterwerfen sich die Parteien der Zuständigkeit des zuständigen ungarischen Gerichts für alle Streitigkeiten, die sich aus, im Zusammenhang mit oder in Bezug auf die Verletzung, Beendigung, Gültigkeit oder Auslegung dieses Rechtsgeschäfts ergeben.
14.3 Die Parteien vereinbaren, dass die Auslegung des Vertrags nach ungarischem Recht erfolgt und dass sie sich für alle aus dem Vertrag resultierenden Streitigkeiten der ungarischen Gerichtsbarkeit unterwerfen.
14.4 Die Tatsache, dass eine Partei eines der im Vertrag oder in den geltenden Rechtsvorschriften gewährten Rechte oder Rechtsmittel nicht oder verspätet ausübt, gilt nicht als Verzicht auf das betreffende Recht oder Rechtsmittel.
14.5 Diese AGB treten am 4. Dezember 2024 in Kraft.
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